Über uns

Unser Leihhaus liegt gegenüber dem Volksfestplatz in der 13000 Einwohner zählenden Stadt Plattling, im Landkreis Deggendorf, Regierungsbezirk Niederbayern. Plattling schien uns durch seine gute Verkehrsanbindung geradezu ideal für ein Pfandkreditinstitut, im Volksmund auch einfach Leihhaus oder Pfandhaus genannt. Die gute Eisenbahnanbindung durch den Knotenpunkt der Linien Regensburg – Straubing – Plattling – Vilshofen – Passau und München – Landshut – Dingolfing – Deggendorf – Bayrisch Eisenstein ist für auswärtige Kunden ebenso von Vorteil, wie die Nähe zur Autobahn A 92 München – Deggendorf und A 3 Regensburg – Passau.

Wir sind seit Jahren auf die Beleihung von Schmuck, Uhren, Gold- und Silberwaren, Münzen, Technische Geräte, Elektronik und Fahrzeuge jeglicher Art (Autos, Baumaschinen, Motorräder, etc. ) spezialisiert und können Ihnen in diesem Bereich einen optimalen Service bieten:

  • sachgerechte Bewertung
  • unbürokratische und diskrete Abwicklung
  • sofortige Kreditauszahlung

Unsere Internetpräsenz soll Ihnen einen ersten Überblick unserer Leistungen bieten.
Bei speziellen Fragen zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen, wir beraten Sie gerne. Es wird uns sicherlich gelingen eine passende Lösung für Sie zu finden.

Wir sind Mitglied des im Jahre 1950 gegründeten Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes.

Zusätzliche Sicherheit:

Die Schlichtungsstelle des Zentralverband des deutschen Pfandkreditgewerbes

Für Reklamationen steht jedem Pfandkreditkunden der Weg zum ZENTRAL-VERBAND DES DEUTSCHEN PFANDKREDITGEWERBES e.V. offen.

Der Verband ist kostenloser Vermittler bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kreditnehmer und dem betreffenden Mitgliedsunternehmen. Fast alle vom Verband durchgeführten Schlichtungsverfahren konnten bisher erfolgreich abgewickelt werden.

Die Geschichte des Pfandkredits

Die Kreditgewährung gegen Faustpfand gilt als die älteste Form des Kreditgeschäfts. Bereits im 8. Jahrhundert v. Chr. sollen in Babylon Pfandkreditgeschäfte abgewickelt worden sein.

Ein gewerbliches Pfandkreditwesen existierte im Griechenland und im Rom der Antike. Im Mittelalter war das Pfandleihgeschäft auch in Deutschland eine sehr wichtige Form des Kredits. Die Blüte gewerblicher wie öffentlicher Pfandkreditunternehmen endete allerdings mit dem Dreißigjährigen Krieg.

Erst danach setzt die Entwicklung ein, auf die das heutige Pfandkreditwesen zurückzuführen ist. Mit der Eröffnung eigener Leihhäuser wollten die Franziskanermönche dem im Mittelalter weit verbreiteten Wucher entgegenwirken.

Als Ursprung des Pfandkreditwesens der „Neuzeit“ gelten die Montes Pietais, die Mitte des 15. Jahrhunderts vom Franziskanerorden gegründet worden waren.

In Deutschland entstanden öffentliche Leihhäuser überwiegend im 17. und 18. Jahrhundert (z.B. Hamburg 1650, Berlin 1692, Frankfurt a. M. 1739, München 1754). Neben den öffentlichen Pfandkreditbetrieben entwickelte sich ein privates Pfandkreditgewerbe, das bis zur Zeit des ersten Weltkriegs wichtiger Teil der öffentlichen Fürsorge war.

Die sprunghaft steigende Zahl privater Pfandkreditanstalten im 18. Jahrhundert führte zur gesetzlichen Regelung des Pfandkreditgewerbes. Dazu wurde 1787 das Pfand- und Leihreglement für sämtliche Preußische Staaten erlassen. Das Reglement diente anderen Ländern als Muster. Auch die heutige Pfandleihverordnung basiert darauf.

Die bis dahin existierende Vielzahl landesrechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Regelungen des Pfandkreditgewerbes wurde mit dem Erlass der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 1. Februar 1961“ bundeseinheitlich geregelt.